Methodik
Wie wir prüfen, was wir gefunden haben, wo wir uns irren können und wie Sie uns Fehler melden.
Labels
Die Aussage wurde innerhalb unserer Redaktion durch ein KI-Modell eines anderen Anbieters als der Ersteller blind am Primärtext (z. B. Gesetzestext) gegengeprüft und stimmt überein. Nur dann wird dieses Label vergeben; es gilt für die Fristeneinträge, nicht für die Angaben auf Gemeindeseiten.
Nur bei Angaben auf Gemeindeseiten: Die Angabe wurde redaktionell von einem KI-Modell einzeln gegen die verlinkte Quelle geprüft. Eine Prüfung durch ein KI-Modell eines anderen Anbieters als der Ersteller hat nicht stattgefunden. „Belegt“ ist deshalb nicht dasselbe wie „Fakt“ und wird nie für Fristeneinträge vergeben.
Die Aussage ist recherchiert und belegt, aber noch nicht auf diese Weise gegengeprüft. Alle neuen Einträge starten hier.
Die Quellenlage ist unklar oder widersprüchlich. Wir benennen die offene Frage, statt zu raten.
Die Labels stehen immer als Wort da („Prüfvermerk: …“) und werden nicht durch Farbe oder Form unterschieden; die Erklärung steht auf dieser Seite und als Hinweis am Label.
Quellenregeln
- Jede Frist nennt eine Primärquelle: bei Bundesrecht die Einzelnorm auf gesetze-im-internet.de, bei Landesrecht das amtliche Landesportal, bei Gemeinden die Website der Stadt.
- Zu jeder Primärquelle gehört ein wörtliches Zitat aus dem Normtext, das den Stichtag oder die Pflicht trägt. Es wird gegen den Normtext abgeglichen.
- Verbände, Messdienste, Kanzleien und Nachschlageseiten sind Sekundärquellen. Sie erscheinen nur als Hinweis und tragen keine Aussage allein.
- Ist ein Stichtag nicht wörtlich im Normtext genannt, sondern errechnet, steht der Rechenweg dabei („Stichtag abgeleitet“).
- Jede Fristenseite zeigt Stand, geprüft am, geprüft von und eine Änderungshistorie.
Wie wir prüfen
Jeder Eintrag wird von einem KI-Modell erstellt und von einem Modell eines anderen Anbieters als der Ersteller blind am Normtext gegengeprüft. Ein einzelner Schritt reicht nicht. Die Standardkette der Stichprobe umfasst die folgenden Schritte; die späteren Einträge mit abweichendem Ablauf sind unten gesondert gezählt.
- Recherche: Ein KI-Modell erstellt den Eintrag aus der Primärquelle. Er darf höchstens das Label „Behauptung“ vergeben.
- Prüfung: Ein weiteres KI-Modell ruft im Standardverfahren der Stichprobe die Primärquelle selbst neu ab und prüft Norm, Stichtag, Betroffene, Bedingung, Ausnahme und Folge am Normtext.
- Blinde Zweitprüfung durch einen anderen Anbieter als der Ersteller: Ein KI-Modell eines anderen Anbieters als der Ersteller prüft den Eintrag blind am Normtext, ohne die Urteile der vorherigen Prüfungen zu kennen. Die Anbieter wechseln je nach Eintrag.
- Schiedsregel: Ein Einwand des zweiten Anbieters gilt, bis er widerlegt ist. Eine bloße Verwerfung genügt nicht; der Einwand muss am Normtext widerlegt werden.
- Korrektur und blinde Nachprüfung: Trägt ein Einwand, wird der Eintrag korrigiert, frisch geprüft und danach erneut blind vom zweiten Anbieter geprüft.
- Dritter Prüfer: Nur wenn auch die Nachprüfung widerspricht, entscheidet ein dritter Prüfer am Normtext.
- Automatische Prüfungen laufen zusätzlich: Schema, Datumsplausibilität und Zitatabgleich.
Die Veröffentlichung gibt der Betreiber frei. Er prüft nicht jeden Eintrag einzeln. Einträge, die diese Prüfung noch nicht durchlaufen haben, sind als „Entwurf – blinde KI-Gegenprüfung noch nicht abgeschlossen“ gekennzeichnet, werden nicht für Suchmaschinen freigegeben und erscheinen nicht in der Kalender-Datei.
Die Schiedsregel ist neu (Stand 26.10.2026). Davor hat ein Claude-Modell Einwände des zweiten Anbieters allein verworfen. Das war nicht belastbar, wie die Zahlen unten zeigen.
Was die Prüfung gefunden hat (Stand 26.10.2026)
Die Zahlen zur Stichprobe stammen aus der Auswertung der Prüfung (Abschnitt „Endbilanz“, Stand 26.10.2026) und sind unverändert übernommen. Die ersten drei Zeilen (57, 35, 22) sind aus den Fristeneinträgen gezählt (Stand 04.11.2026). Zur Standardkette zählen bestandene Einträge mit einem Stichprobenprotokoll und einem Drittprüfungsprotokoll. Der letzte Prüfvermerk kann auch eine Nachprüfung oder einen Schiedsentscheid nennen. Alle übrigen bestandenen Einträge zählen als außerhalb der Stichprobe. Zählung nach Fristen, nicht nach einzelnen Behauptungen.
| Kennzahl | Wert | Einordnung |
|---|---|---|
| Fristen im Bestand insgesamt | 57 | Alle 57 haben den Status „bestanden“. Die folgenden Zahlen beziehen sich auf die 35 Fristen der Stichprobe, nicht auf alle 57. |
| Fristen in der Stichprobe (Endfassung, Runden 1 bis 4) | 35 | 35 von 35 haben den Status „bestanden“. |
| Fristen außerhalb der Stichprobe | 22 | 5 spätere Planer-Einträge: 4 Einträge zur ab 01.01.2027 geltenden Fassung einer Norm (GModG § 43, § 60b, § 60c, § 80) und 1 UStG-Eintrag zum Übergang 2027 (§ 27 Abs. 38 Nr. 2 und 3). Sie kamen später dazu und wurden im Rahmen des Fristenplaners blind von einem KI-Modell eines anderen Anbieters als der Ersteller geprüft; ohne Schiedsentscheid. 17 weitere Einträge (Deckungslücken zu Mietrecht, Meldewesen, Trinkwasser, GEIG und GModG) wurden von Codex gebaut: erste blinde Runde durch Claude Sonnet 5.5 am Normtext, zweite blinde Runde durch GPT. Nach Korrekturen durch Codex in PR #15 wurden die korrigierten Fassungen in einer dritten blinden Runde von Claude Sonnet 5.5 geprüft: ok; kein Schiedsentscheid. Bei den übrigen Einträgen blieb es beim Ergebnis ok der zweiten Runde. Die anschließenden Präzisierungen sind noch nicht durch einen anderen Anbieter gegengeprüft. Beide Gruppen sind in den übrigen Prüfzahlen der Stichprobe nicht enthalten. |
| Fristen mit mindestens einem materiellen Fund des zweiten Anbieters | 20 | Alle in Runde 1; die Runden 2 bis 4 betreffen nur diese Fristen. |
| Materielle Funde des zweiten Anbieters, alle Runden | 31 | Runde 1: 26, Runde 2: 4, Runde 3: 1, Runde 4: 0. |
| Schiedsentscheide der Stichprobe | 24 | 9 bestätigten den Fund (Frist korrigiert), bei 15 wurde die Frist als bestanden gehalten („nicht getragen“). |
| Fristen mit mindestens einer Korrektur nach bestätigtem Fund | 9 | 10 Korrekturen (Stichprobe und Rechtscheck der Entwürfe). |
| Funde bei den Rechtschecks der Entwürfe | 2 | Einer betraf eine Frist und führte zur Korrektur; einer nur den Entwurfstext. |
| Zweitbewertung der 15 verworfenen Einwände (26.10.2026) | 12 von 15 | 12 Einwände trugen, 3 trugen nicht; diese 3 Fälle sind geschlossen, die Fristen bleiben bestanden. |
| Davon voll durchlaufene Kette (Korrektur, frische Prüfung, blinde Prüfung „bestanden“) | 8 | Weitere 4 Fristen blieben nach der Neubewertung unverändert, weil beide Anbieter den Einwand jetzt als nicht tragend sehen. |
| Verwerfungen durch Claude, vom zweiten Anbieter erneut bewertet | 5 | 4 Verwerfungen bestätigt, 1 nicht haltbar (diese Frist wurde korrigiert und blind als bestanden bestätigt). |
| Schiedsentscheide insgesamt | 36 | 24 aus der Stichprobe, 1 aus dem Rechtscheck, 11 aus früheren Runden (nicht ausgewertet). |
Was die Zahlen bedeuten: Die Prüfung mit nur Claude-Modellen hat materielle Fehler übersehen. Erst der zweite Anbieter hat sie gefunden. Deshalb ist ein Modell eines anderen Anbieters als der Ersteller fester Teil des Ablaufs. „35 von 35 bestanden“ heißt, dass in der Stichprobe kein bestätigter, unkorrigierter materieller Fund mehr offen ist; den Status „bestanden“ tragen insgesamt 57 Einträge. Es ist kein Nachweis, dass die Einträge fehlerfrei sind. Die Zahlen gelten für den Stand 26.10.2026; jeder Eintrag hat ein Prüfdatum und einen Termin für die nächste Prüfung.
Wo wir uns irren: Ausnahmen und Betroffene
Die meisten Fehler lagen nicht im zitierten Satz, sondern an anderer Stelle im selben Gesetz. Darauf achten wir besonders und prüfen jeden Eintrag nach einer festen Liste. Typische Fehlerklassen in einfacher Sprache:
- Ausnahmen und Bedingungen: Ein anderer Absatz oder Paragraf im selben Gesetz nimmt bestimmte Gebäude oder Personen aus. Wir lesen deshalb den ganzen Paragrafen mit allen Absätzen und Querverweisen.
- Betroffene: Wer genau die Pflicht trifft (Eigentümer, Vermieter, Betreiber, Gemeinschaft, Verwalter), kann zu eng oder zu weit beschrieben sein.
- Verhältnis Mieter und Eigentümer: Manche Regeln gelten nur gegenüber Mietern, andere nur unter Wohnungseigentümern.
- Stichtage: Ob ein Termin wörtlich im Gesetz steht oder errechnet ist, und wie „nach dem 31.12.“ zu lesen ist (Pflicht ab dem 01.01. des Folgejahres). Errechnete Stichtage sind als „abgeleitet“ mit Rechenweg gekennzeichnet.
- Übergangs- und Inkrafttretensregeln: Neue Pflichten treten oft in Stufen in Kraft; manchmal gelten zwei Fassungen nacheinander.
- Folgen: Gibt es eine Bußgeldvorschrift, nennen wir sie; wir geben keine Folge an, die nicht im Normtext steht.
- Zu viel hineingelesen: Handlungsschritte und Kurztexte dürfen nichts behaupten, was nicht im Normtext steht.
- Offene Auslegung: Wo Fachleute streiten, steht „Unklar“. Darauf stützen wir keine Aussage.
Wenn Sie in Ihrem Fall betroffen sind oder eine Ausnahme vermissen, melden Sie uns das (siehe unten). Für Ihren Einzelfall ersetzt die Seite keine Beratung.
Fehler melden
Sie haben eine Abweichung zum Gesetzestext oder einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns an redaktion@verwalterradar.de und nennen Sie die Seite, die Stelle und, wenn möglich, die Quelle. Eine gemeldete Abweichung wird innerhalb von 3 Arbeitstagen ab Eingang geprüft (Arbeitstage: Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Betreibers) und das Ergebnis im Korrekturlog (/korrekturen/) vermerkt.
Gemeldete Abweichungen und ihr Ergebnis stehen im Korrekturlog. Datum und Art jeder inhaltlichen Änderung stehen außerdem in der Änderungshistorie des Eintrags; sie enthält keine vollständige Gegenüberstellung der früheren und neuen Texte.
Grenzen
- Wir liefern keinen Nachweis der Fehlerfreiheit. Auch geprüfte Einträge können Fehler enthalten.
- Das Angebot ist keine Rechtsberatung. Die Inhalte sind redaktionell geprüft, nicht anwaltlich.
- Maßgeblich ist immer der Gesetzestext. Gesetze ändern sich; der Stand steht auf jeder Seite.
Transparenz: Redaktion mit KI-Unterstützung
Redaktion mit KI-Unterstützung: Recherche, Entwurf und Prüfung der Einträge erfolgen mit Unterstützung von KI-Systemen mehrerer Anbieter. Die Veröffentlichung gibt der Betreiber frei. Er prüft nicht jeden Eintrag einzeln. Das ersetzt keine eigene Prüfung am Gesetzestext.
Keine Rechtsberatung
Keine Rechtsberatung – allgemeine Information; maßgeblich ist der Gesetzestext. Die gesetzliche Haftung bleibt unberührt. Für den Einzelfall wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt bzw. die zuständige Stelle.