Verwalterradar

Fristen-Feed

Die Fristen und Pflichten von Verwalterradar gibt es als Kalender-Datei und als Datei zum Auslesen. Das richtet sich an Software-Anbieter und Redaktionen.

Was Sie bekommen

Kalender-Datei in Outlook oder Google Kalender übernehmen

Jede Datei in einen eigenen Kalender. Importieren Sie fristen.ics und den Fristenplaner 2027 nie in denselben Kalender. Beide enthalten teilweise dieselben Fristen. Diese erscheinen sonst doppelt.

Google Kalender (Browser am Computer): „Weitere Kalender hinzufügen“ → „Neuen Kalender einrichten“. Dann Zahnrad „Einstellungen“ → „Importieren & Exportieren“. Datei auswählen, als Zielkalender Ihren neuen Kalender einstellen, „Importieren“. Standardmäßig steht dort Ihr Hauptkalender.

Outlook im Web: „Kalender hinzufügen“ → „Aus Datei hochladen“. Datei und Zielkalender wählen, „Importieren“.

Outlook (klassisch, Windows): „Datei“ → „Öffnen & Exportieren“ → „Import/Export“ → iCalendar-Datei (.ics) → „Als neu öffnen“.

Neuer Stand: Rechnen Sie nicht mit automatischer Aktualisierung. Löschen Sie Ihren eigenen Kalender (Google: „Einstellungen“ → Kalender anklicken → „Kalender entfernen“ → „Löschen“). Importieren Sie die neue Datei dann in einen neuen, eigenen Kalender. Nicht in den alten Kalender drüber importieren.

Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Detailseite und der Gesetzestext.

Enthalten sind nur Einträge mit Status „bestanden“ (am Primärtext geprüft) und mit festem Stichtag. Entwürfe und Einträge ohne Stichtag fehlen. Jeder Eintrag nennt seinen Rücklink (url) und seine Quelle (quelle_primaer).

Felder in fristen.json

Stand der Datei: 04.11.2026. Die Felder je Eintrag, so wie sie in der Datei stehen:

Beispiel aus der echten Datei

Ein Eintrag aus der Datei fristen.json, gekürzt: Weggelassen sind weitere Felder, etwa das Zitat und die Änderungshistorie.

{
  "id": "heizkostenv-6a-3-abrechnungsinfos-2021",
  "titel": "HeizkostenV § 6a Abs. 3: Pflichtinformationen zur Abrechnung ab Abrechnungszeiträumen ab 01.12.2021",
  "stichtag": "2021-12-01",
  "norm": {
    "gesetz": "HeizkostenV",
    "paragraf": "§ 6a",
    "absatz": "3",
    "satz": "1",
    "nummer": null
  },
  "label": "FAKT",
  "url": "https://verwalterradar.de/fristen/heizkostenv-6a-3-abrechnungsinfos-2021/",
  "quelle_primaer": {
    "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__6a.html",
    "abgerufen_am": "2026-10-25"
  },
  "pruefung": {
    "status": "bestanden"
  }
}

Lizenz und Nutzung

Lizenz und Nutzungsbedingungen: [Lizenzbedingungen offen: Entscheidung Redaktion]. Bis dahin bitte vor einer Weiterverwendung Kontakt aufnehmen.

Korrekturen

Einen Fehler in einem Eintrag melden Sie über den Meldeweg. Eine gemeldete Abweichung wird innerhalb von 3 Arbeitstagen ab Eingang geprüft (Arbeitstage: Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Betreibers); das Ergebnis steht im Korrekturlog. Inhaltliche Änderungen stehen in der Änderungshistorie des Eintrags.

Gespräch

Sie möchten den Feed einbinden oder etwas abstimmen? Schreiben Sie an redaktion@verwalterradar.de.

Keine Rechtsberatung. Die Einträge sind allgemeine Information. Maßgeblich ist der Gesetzestext.