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Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter: 20 Stunden in drei Kalenderjahren

Kurz gesagt

Was droht bei Versäumnis?

  • Ordnungswidrigkeit nach § 144 Abs. 2 Nr. 5a GewO (Weiterbildung entgegen § 34c Abs. 2a Satz 1 in Verbindung mit der Rechtsverordnung nach § 34c Abs. 3 Nr. 3 nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig); Geldbuße bis zu 5.000 Euro (§ 144 Abs. 4 GewO)

Was ist zu tun?

  1. Nachweise über Weiterbildung sammeln
  2. Beschäftigte mit unmittelbarer Mitwirkung einbeziehen
  3. Nachweise drei Jahre vorhalten (siehe MaBV § 15b Abs. 2)

Wer muss was bis wann tun?

Bis wann
Wiederkehrende Pflicht: 20 Stunden je Zeitraum von drei Kalenderjahren (kein fester Stichtag)
Was
Erlaubnispflichtige Wohnimmobilienverwalter müssen sich im Umfang von 20 Stunden innerhalb von drei Kalenderjahren weiterbilden; gilt entsprechend für unmittelbar mitwirkende Beschäftigte.
Wer
Verwaltungen: WEG-Verwalter, Mietverwalter
Relevant für diese Rollen; wer die Pflicht trägt, regelt der Normtext (Bedingungen, Primärquelle).
Norm
§ 34c Abs. 2a GewO

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So prüfen wir: FAKT – Durch ein KI-Modell eines anderen Anbieters als der Ersteller blind gegengeprüft. Stand 26.10.2026. Fehler melden

Bedingungen

2 Punkte
  • Erlaubnispflichtige Tätigkeit als Wohnimmobilienverwalter (§ 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO)
  • Erster Weiterbildungszeitraum beginnt am 1. Januar des Kalenderjahres der Erlaubniserteilung oder der Aufnahme einer weiterbildungspflichtigen Tätigkeit durch Beschäftigte

Ausnahmen

2 Punkte
  • Für den Gewerbetreibenden reicht der Weiterbildungsnachweis durch eine angemessene Zahl beschäftigter Aufsichtspersonen, die ihn vertreten dürfen (§ 34c Abs. 2a Satz 3 GewO)
  • Bei Ausbildungsabschluss Immobilienkaufmann/-frau oder Weiterbildungsabschluss Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in beginnt die Pflicht drei Jahre nach Erwerb (§ 15b Abs. 4 MaBV)

Primärquelle

Norm, wörtliches Zitat, Quelle

sich in einem Umfang von 20 Stunden innerhalb eines Zeitraums von drei Kalenderjahren weiterzubilden

Einordnung

Rechtsstand, Ebene, WEG-Beschluss
Rechtsstand
In Kraft
Ebene
Bund
WEG-Beschluss nötig
Nein

Stand und Prüfung

Stand 26.10.2026
Stand
26.10.2026
Recherchiert von / am
KI-Modell / 25.10.2026
Prüfstatus
bestanden
Geprüft am
25.10.2026
Geprüft von
KI-Modell
Gegenprüfung
blind durch ein KI-Modell eines anderen Anbieters als der Ersteller
Nächste Prüfung
24.11.2026

Änderungshistorie

7 Einträge
Änderungshistorie
DatumÄnderung
26.10.2026Änderung zum Fristenplaner 2027.
25.10.2026Eintrag angelegt.
25.10.2026Prüfung am Gesetzestext: Abweichung gefunden.
25.10.2026Inhalt nach Prüfung korrigiert.
25.10.2026Prüfung am Gesetzestext: Abweichung gefunden.
25.10.2026Inhalt nach Prüfung korrigiert.
25.10.2026Prüfung am Gesetzestext: bestanden.

Verwandte Fristen

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