Verwalterradar

Fristenplaner 2027

Der Fristenplaner 2027 zeigt auf einen Blick, welche Termine und Pflichten für Immobilienverwalter im Jahr 2027 wichtig sind. Es gibt ihn als PDF zum Ausdrucken und als Kalender-Datei.

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PDF: A4, zum Ausdrucken. Kalender-Datei: .ics, für gängige Kalenderprogramme.

Kalender-Datei: 6 Termine mit festem Stichtag, jeweils als ganztägiger Termin mit einer Erinnerung 14 Tage vorher (nur Anzeige im Kalenderprogramm). Aufgenommen sind Stichtage ab dem Stand dieser Seite bis 31.12.2027; Einträge ohne festen Termin stehen nicht darin. Beide Dateien sind ohne Anmeldung abrufbar.

Kalender-Datei in Outlook oder Google Kalender übernehmen

Jede Datei in einen eigenen Kalender. Importieren Sie fristen.ics und den Fristenplaner 2027 nie in denselben Kalender. Beide enthalten teilweise dieselben Fristen. Diese erscheinen sonst doppelt.

Google Kalender (Browser am Computer): „Weitere Kalender hinzufügen“ → „Neuen Kalender einrichten“. Dann Zahnrad „Einstellungen“ → „Importieren & Exportieren“. Datei auswählen, als Zielkalender Ihren neuen Kalender einstellen, „Importieren“. Standardmäßig steht dort Ihr Hauptkalender.

Outlook im Web: „Kalender hinzufügen“ → „Aus Datei hochladen“. Datei und Zielkalender wählen, „Importieren“.

Outlook (klassisch, Windows): „Datei“ → „Öffnen & Exportieren“ → „Import/Export“ → iCalendar-Datei (.ics) → „Als neu öffnen“.

Neuer Stand: Rechnen Sie nicht mit automatischer Aktualisierung. Löschen Sie Ihren eigenen Kalender (Google: „Einstellungen“ → Kalender anklicken → „Kalender entfernen“ → „Löschen“). Importieren Sie die neue Datei dann in einen neuen, eigenen Kalender. Nicht in den alten Kalender drüber importieren.

Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Detailseite und der Gesetzestext.

So ist der Planer aufgebaut

Der Planer hat drei Teile:

  1. Bleibt unverändert: Diese Termine und Pflichten gelten auch 2027 in der bisherigen Fassung.
  2. Ändert sich zum 01.01.2027: Hier ändert sich zum 1. Januar 2027 etwas, zum Beispiel durch eine neue Fassung oder eine auslaufende Übergangsfrist.
  3. In Gesetzgebung, kein Termin: Vorhaben, über die noch beraten wird. Es gibt keinen festen Termin; maßgeblich ist erst die verkündete Fassung.

Zu jedem Termin gibt es eine Detailseite mit Norm, Quelle und Hinweisen.

Die Termine im Überblick

Bleibt unverändert (41)

Stichtag oder Beginn vor 2027 (3)

Termine 2027 (3)

Stichtag nach 2027 (3)

Kein fester Termin (29)

Abgelaufene Fristen und Übergangsfristen (3)

Ändert sich zum 01.01.2027 (10)

Stichtag oder Beginn vor 2027 (3)

Termine 2027 (2)

Stichtag nach 2027 (1)

Kein fester Termin (4)

In Gesetzgebung, kein Termin (0)

Derzeit kein Eintrag.

Stand und Hinweis

Stand: 04.11.2026. Keine Rechtsberatung – allgemeine Information; maßgeblich ist der Gesetzestext. Die gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

Wie die Einträge entstehen, steht unter Methodik. Fehler und Korrekturen finden Sie im Korrekturlog.