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UStG § 27 Abs. 38 Nr. 1: Umsätze 2025/2026, Rechnung bis 31.12.2026 auf Papier oder, mit Zustimmung, anderes E-Format

Kurz gesagt

Was droht bei Versäumnis?

  • Bußgeldvorschrift § 26a Abs. 2 Nr. 1 UStG: Rechnung entgegen § 14 Abs. 2 Satz 2 vorsätzlich oder leichtfertig nicht oder nicht rechtzeitig ausgestellt; Geldbuße bis zu 5.000 Euro (§ 26a Abs. 3 UStG). UNKLAR: ob eine nach Ablauf der Übergangsfrist nicht im elektronischen Format nach § 14 Abs. 1 Satz 6 ausgestellte Rechnung darunter fällt

Was ist zu tun?

  1. Rechnungsformat und Übergangsregel prüfen
  2. Gesamtumsatz des Vorjahres bei Nr. 2 prüfen

Wer muss was bis wann tun?

Bis wann
(Übergangsfrist)
Was
Rechnungen für Umsätze 2025/2026 können bis 31.12.2026 auf Papier oder, mit Zustimmung des Empfängers, elektronisch in anderem Format übermittelt werden; für Umsätze 2027 bis 31.12.2027 bei Vorjahres-Gesamtumsatz bis 800 000 Euro (EDI mit Zustimmung unabhängig davon). Stets als sonstige Rechnung zulässig: bis 250 Euro (außer §§ 3c, 6a, 13b UStG) und bei nach § 19 Abs. 1 UStG steuerfreien Umsätzen.
Wer
Vermieter
Verwaltungen: WEG-Verwalter, Mietverwalter
Relevant für diese Rollen; wer die Pflicht trägt, regelt der Normtext (Bedingungen, Primärquelle).
Norm
§ 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG

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So prüfen wir: FAKT – Durch ein KI-Modell eines anderen Anbieters als der Ersteller blind gegengeprüft. Stand 26.10.2026. Fehler melden

Bedingungen

4 Punkte
  • Leistung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen; leistender Unternehmer und Leistungsempfänger im Inland oder in einem der in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete ansässig (§ 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG)
  • Umsatz nicht nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG steuerfrei (u. a. steuerfreie Vermietung § 4 Nr. 12, Leistungen der WEG an Eigentümer § 4 Nr. 13)
  • Umsatz nach dem 31.12.2024 und vor dem 01.01.2027 (Nr. 1)
  • sonstiges elektronisches Format nur mit Zustimmung des Empfängers

Ausnahmen

4 Punkte
  • Für Umsätze in 2027 weiter Papier/sonstiges Format bis 31.12.2027, wenn der Gesamtumsatz des Vorjahres nicht mehr als 800 000 Euro betrug (§ 27 Abs. 38 Nr. 2)
  • Für Umsätze in 2027: Rechnung mit Zustimmung des Empfängers mittels EDI-Verfahren bis 31.12.2027, unabhängig vom Vorjahresumsatz (§ 27 Abs. 38 Nr. 3)
  • Dauerhaft: Rechnungen mit Gesamtbetrag bis 250 Euro können immer als sonstige Rechnung (Papier oder anderes elektronisches Format) übermittelt werden; gilt nicht für Leistungen nach §§ 3c, 6a, 13b UStG (§ 33 Satz 3 und 4 UStDV)
  • Dauerhaft: Rechnungen über nach § 19 Abs. 1 UStG steuerfreie Umsätze (Kleinunternehmer) können immer als sonstige Rechnung übermittelt werden (§ 34a Satz 4 UStDV)

Primärquelle

Norm, wörtliches Zitat, Quelle

bis zum 31. Dezember 2026 für einen nach dem 31. Dezember 2024 und vor dem 1. Januar 2027 ausgeführten Umsatz auf Papier oder vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers in einem elektronischen Format, das nicht § 14 Absatz 1 Satz 6 entspricht, übermittelt werden

Einordnung

Rechtsstand, Ebene, WEG-Beschluss
Rechtsstand
In Kraft
Ebene
Bund
WEG-Beschluss nötig
Nein

Stand und Prüfung

Stand 26.10.2026
Stand
26.10.2026
Recherchiert von / am
KI-Modell / 25.10.2026
Prüfstatus
bestanden
Geprüft am
26.10.2026
Geprüft von
KI-Modell eines anderen Anbieters als der Ersteller (blind)
Gegenprüfung
blind durch ein KI-Modell eines anderen Anbieters als der Ersteller
Nächste Prüfung
04.01.2027

Änderungshistorie

16 Einträge
Änderungshistorie
DatumÄnderung
26.10.2026Änderung zum Fristenplaner 2027.
26.10.2026Änderung zum Fristenplaner 2027.
26.10.2026Redaktionelle Änderung.
26.10.2026Änderung zum Fristenplaner 2027.
25.10.2026Eintrag angelegt.
25.10.2026Prüfung am Gesetzestext: Abweichung gefunden.
25.10.2026Inhalt nach Prüfung korrigiert.
25.10.2026Prüfung am Gesetzestext: Abweichung gefunden.
25.10.2026Inhalt nach Prüfung korrigiert.
25.10.2026Prüfung am Gesetzestext: Abweichung gefunden.
25.10.2026Inhalt nach Prüfung korrigiert.
25.10.2026Prüfung am Gesetzestext: bestanden.
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25.10.2026Prüfung am Gesetzestext: Abweichung gefunden.
25.10.2026Inhalt nach Prüfung korrigiert.
25.10.2026Prüfung am Gesetzestext: bestanden.

Verwandte Fristen

Planer und Kalender

Dieser Eintrag steht im Fristenplaner 2027 unter „Ändert sich zum 01.01.2027“. Die Kalender-Datei enthält diesen Termin als ganztägigen Termin mit einer Erinnerung 14 Tage vorher.