Vermögensbericht des Verwalters nach Ablauf des Kalenderjahres
Kurz gesagt
Was droht bei Versäumnis?
In diesem Eintrag ist keine Folge eines Verstoßes ausgewiesen. Daraus folgt nicht, dass ein Verstoß folgenlos bleibt; weitere Vorschriften und der Einzelfall können maßgeblich sein.
Was ist zu tun?
- Vermögensbericht mit Stand der Rücklagen und Aufstellung des wesentlichen Gemeinschaftsvermögens erstellen
- Vermögensbericht jedem Wohnungseigentümer zur Verfügung stellen
Wer muss was bis wann tun?
- Bis wann
- Wiederkehrende Pflicht: jährlich nach Ablauf eines Kalenderjahres (kein fester Stichtag)
- Was
- Der Verwalter erstellt nach Ablauf eines Kalenderjahres einen Vermögensbericht über Rücklagen und wesentliches Gemeinschaftsvermögen und stellt ihn jedem Wohnungseigentümer zur Verfügung.
- Wer
- Verwaltungen: WEG-Verwalter
Relevant für diese Rollen; wer die Pflicht trägt, regelt der Normtext (Bedingungen, Primärquelle). - Norm
- § 28 Abs. 4 WEG
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So prüfen wir: FAKT – Durch ein KI-Modell eines anderen Anbieters als der Ersteller blind gegengeprüft. Stand 26.10.2026. Fehler melden
Bedingungen
keine
Keine besonderen Bedingungen genannt.
Ausnahmen
keine
Keine Ausnahmen genannt.
Primärquelle
Norm, wörtliches Zitat, Quelle
Der Verwalter hat nach Ablauf eines Kalenderjahres einen Vermögensbericht zu erstellen, der den Stand der in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Rücklagen und eine Aufstellung des wesentlichen Gemeinschaftsvermögens enthält.
Einordnung
Rechtsstand, Ebene, WEG-Beschluss
- Rechtsstand
- In Kraft
- Ebene
- Bund
- WEG-Beschluss nötig
- Nein
Stand und Prüfung
Stand 26.10.2026
- Stand
- 26.10.2026
- Recherchiert von / am
- KI-Modell / 25.10.2026
- Prüfstatus
- bestanden
- Geprüft am
- 25.10.2026
- Geprüft von
- KI-Modell
- Gegenprüfung
- blind durch ein KI-Modell eines anderen Anbieters als der Ersteller
- Nächste Prüfung
- 24.11.2026
Änderungshistorie
3 Einträge
| Datum | Änderung |
|---|---|
| 26.10.2026 | Änderung zum Fristenplaner 2027. |
| 25.10.2026 | Eintrag angelegt. |
| 25.10.2026 | Prüfung am Gesetzestext: bestanden. |
Verwandte Fristen
Planer und Kalender
Dieser Eintrag steht im Fristenplaner 2027 unter „Bleibt unverändert“. Die Kalender-Datei enthält nur Einträge mit festem Stichtag; dieser Eintrag hat keinen und steht deshalb nicht darin.