Verwalterradar

Vermögensbericht des Verwalters nach Ablauf des Kalenderjahres

Kurz gesagt

Was droht bei Versäumnis?

In diesem Eintrag ist keine Folge eines Verstoßes ausgewiesen. Daraus folgt nicht, dass ein Verstoß folgenlos bleibt; weitere Vorschriften und der Einzelfall können maßgeblich sein.

Was ist zu tun?

  1. Vermögensbericht mit Stand der Rücklagen und Aufstellung des wesentlichen Gemeinschaftsvermögens erstellen
  2. Vermögensbericht jedem Wohnungseigentümer zur Verfügung stellen

Wer muss was bis wann tun?

Bis wann
Wiederkehrende Pflicht: jährlich nach Ablauf eines Kalenderjahres (kein fester Stichtag)
Was
Der Verwalter erstellt nach Ablauf eines Kalenderjahres einen Vermögensbericht über Rücklagen und wesentliches Gemeinschaftsvermögen und stellt ihn jedem Wohnungseigentümer zur Verfügung.
Wer
Verwaltungen: WEG-Verwalter
Relevant für diese Rollen; wer die Pflicht trägt, regelt der Normtext (Bedingungen, Primärquelle).
Norm
§ 28 Abs. 4 WEG

Weiterlesen: Normtext (Primärquelle) lesen · Verwandte Fristen ansehen · Planer und Kalender

So prüfen wir: FAKT – Durch ein KI-Modell eines anderen Anbieters als der Ersteller blind gegengeprüft. Stand 26.10.2026. Fehler melden

Bedingungen

keine

Keine besonderen Bedingungen genannt.

Ausnahmen

keine

Keine Ausnahmen genannt.

Primärquelle

Norm, wörtliches Zitat, Quelle

Der Verwalter hat nach Ablauf eines Kalenderjahres einen Vermögensbericht zu erstellen, der den Stand der in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Rücklagen und eine Aufstellung des wesentlichen Gemeinschaftsvermögens enthält.

Einordnung

Rechtsstand, Ebene, WEG-Beschluss
Rechtsstand
In Kraft
Ebene
Bund
WEG-Beschluss nötig
Nein

Stand und Prüfung

Stand 26.10.2026
Stand
26.10.2026
Recherchiert von / am
KI-Modell / 25.10.2026
Prüfstatus
bestanden
Geprüft am
25.10.2026
Geprüft von
KI-Modell
Gegenprüfung
blind durch ein KI-Modell eines anderen Anbieters als der Ersteller
Nächste Prüfung
24.11.2026

Änderungshistorie

3 Einträge
Änderungshistorie
DatumÄnderung
26.10.2026Änderung zum Fristenplaner 2027.
25.10.2026Eintrag angelegt.
25.10.2026Prüfung am Gesetzestext: bestanden.

Verwandte Fristen

Planer und Kalender

Dieser Eintrag steht im Fristenplaner 2027 unter „Bleibt unverändert“. Die Kalender-Datei enthält nur Einträge mit festem Stichtag; dieser Eintrag hat keinen und steht deshalb nicht darin.